Jede Situation im Leben hat seinen Preis, so auch diese.
Ihr Auftrag ist allerdings erstmal kostenneutral, weil der Rechnungsschuldner für die entstehenden Mahnkosten aufkommen muss. Sofern sich eine Angelegenheit durch Zahlung erledigt, erhalten Sie keine Rechnung von mir.
Es können aber Kosten bei weiteren Beteiligten entstehen. Das wären insbesondere Gebühren bei Gericht für den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids oder Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses, Kosten für eine Auskunft bei einem Einwohnermeldeamt und auch Vollstreckungskosten bei einem/r Gerichtsvollzieher/in.
Über das Entstehen dieser Kosten würde ich im Vorfeld informieren und vorschussweise um Überweisung bitten.
Es wird sich nicht vermeiden lassen, dass Sie mal mit einer uneinbringlichen Forderungs konfrontiert werden.
Wenn es trotz aller Bemühungen nicht möglich ist, vom Schuldner eine Zahlung zu erhalten: Für diesen Fall würde ich beim Abschluss der Angelegenheit einen Pauschalbetrag in Höhe von 25,-- € für meinen Zeitaufwand berechnen.