Mahnwesen

 

Jeder, der Rechnungen erstellt, kennt das Problem:

Es kommt immer wieder vor, dass ein Rechnungsempfänger mit der Zahlung in Verzug gerät. Die Gründe dafür sind vielfältig und man muss sich darum kümmern, dass der Schuldner zur Zahlung angehalten wird. Dies geschieht zunächst durch eine einfache Zahlungserinnerung. Bis hierhin hält sich der Aufwand noch in Grenzen; man ärgert sich aber möglicherweise schon, dass man seine Zeit mit solchen Erinnerungen vertun muss bzw. eine Bürokraft dafür bezahlen muss.

Hier biete ich meine Hilfe an.

Ich erstelle für Sie die Zahlungserinnerung, erfasse Mahnung(en) und sorge final dafür, dass die Rechnungsbeträge ausgeglichen werden.

Sämtliche Schreiben werden in einem höflichen Text verfasst und eine Kommunikation mit dem Schuldner erfolgt auf Augenhöhe.

 

 

 

Forderungsmanagement

 

Ich werde dafür sorgen, dass Ihre Angelegenheit in angemessener Frist erledigt wird. Alle Aufträge unterliegen einer täglichen Fristenkontrolle.

 

 

 

Inkassodienstleistung

 

Es wird einfach so sein, dass eine Rechnung trotz mehrmaliger Mahnung nicht gezahlt wird. Da wird es notwendig sein, das gerichtliche Mahnverfahren zu betreiben. Ich bin eingetragen im Rechtsdienstleistungsregister und kann deshalb sämtliche Anträge für Sie stellen.

Dies sind insbesondere Anträge auf  Erlass eines Mahnbescheids/Vollstreckungsbescheids; ebenfalls aber auch vollstreckungsrechtliche Folgeanträge, nachdem ein Vollstreckungstitel erwirkt wurde. Dazu gehört z. B. ein Vollstreckungsauftrag an eine/n Gerichtsvollzieher/in genauso wie ein Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (Lohnpfändung, Kontenpfändung usw.)